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Call-Center & Co. – Telefonmarketing verständlich erklärt 
Wir sprechen die Sprache unserer Kunden. Deshalb finden Sie hier nicht nur eine Übersicht aller wichtigen Fachbegriffe aus dem Telefonmarketing, sondern gleich auch die passende Erklärung. 

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Vanity-Rufnummer = "Wortwahl-Rufnummer"
Jede Ziffer hat mehrere zugeordnete Buchstaben. Die Nummer entspricht somit einem Namen oder einem Wort – ähnlich wie beim SMS-Schreiben. Der Kunde kann sich somit leichter die Nummer eines Unternehmens merken.

VAS (Value Added Services) = Mehrwertdienste
Wenn z. B. eine Telekommunikationsdienstleistung um eine weitere Dienstleistung ergänzt wird und beide Dienste gemeinsam abgerechnet werden, bezeichnet man dies als "VAS". Das bedeutet, dass das Unternehmen neben einem Basisdienst ergänzungsweise einen weiteren Dienst anbietet. Diese sind optional und die Kunden profitieren zudem von den Zusatzleistungen. Das Unternehmen besitzt somit mehr Flexibilität in der Angebotsstruktur.

Voice Mail = Digitale Sprachnachricht ("Sprachbrief")
Eine besondere digitale Variante des Anrufbeantworters, bei der die hinterlassene Nachricht als Datei gespeichert wird (siehe auch "IVR"). Die Nachrichten werden anschließend entweder auf Anfrage abgehört oder automatisch an eine Zielperson weitergeleitet.

Voice Recording = Mitschneiden von Gesprächen
Beim Voice Recording werden Gespräche oder Gesprächsabschnitte mit Einverständnis des Anrufers mitgeschnitten. Die mitgeschnittenen Gespräche können so anhand von festgelegten Kriterien ausgewertet bzw. Einverständniserklärungen festgehalten werden. Dies folgt gesetzlichen Regelungen:
  • Das Aufnehmen eines nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger ist strafbar, wenn es unbefugt erfolgt (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Eine Befugnis kann sich aus einem Gesetz oder der Einwilligung der Betroffenen ergeben.
  • Die Rechtsordnung sieht in dem Aufnehmen nicht öffentlicher Gespräche auf Tonträger einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre der Gesprächspartner, wenn sie ohne Einwilligung erfolgt (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
  1. wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient,
  2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 BDSG).
Seriöse Call-Center-Unternehmen legen speziell bei diesem Thema gesteigerten Wert auf die strikte Einhaltung dieser Gesetzesregelungen.

Unser besonderer Service für Sie: Alle Telefonmarketing-Fachbegriffe auf unserer Website werden hier kompakt, klar und verständlich erklärt.

Viele weitere Fachbegriffe und Erklärungen finden Sie in unserem Gesamtglossar "Wissen & Wörter".
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